Wie hoch wird die Rürup-Rente gefördert?

Ab 2008 können die Beiträge zur Rürup Rente zu 66% als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die Beiträge werden bis maximal 20.000 € (bei verheirateten bis 40.000 €) berücksichtigt. Allerdings sind bei diesen Höchstbeträgen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (und berufsständischen Versorgungswerken) berücksichtigt. Der steuerliche Förderanteil steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, so dass ab 2025 der gesamte Beitrag steuerlich geltend gemacht werden kann.

>> Was sind die Vorteile der Rürup Rente?