Altersrente

Die Altersrente ist eine Rente die nach erreichen eines bestimmten Alters bezogen wird. Diese Art von Rente ist bei zum Beispiel bei langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute zu finden. Ihre Lebenserwartung ist geringer als normal und somit tritt die Rente früher ein.

Altersvorsorge
definition:

Die Altersvorsorge umschreibt alle Maßnahmen die ein Jeder machen kann, wenn er aus dem Erwerbsleben in die Rente ausscheidet, um keinen Verlust des Lebensstandards zu verlieren.

Altersvorsorgefond

Ein Fond der zur Altersvorsorge genutzt wird. Auf lange Frist gesehen sollte der Anleger eine hohe Rendite erzielen. Es handelt sich um Sparpläne die von Banken, Direktbanken und Fondsgesellschaften angeboten werden.

Berufsunfähigkeitsrente

Sollte der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr fortführen können (durch Krankheit, Körperverletzung etc.), so wird die Berufsunfähigkeitsrente in vorher vereinbarter Höhe gezahlt.

Betriebliche Altersvorsorge

Ist eine Vorsorgezusage eines Arbeitgebers gegenüber seines Arbeitnehmers. Es ist der Verzicht auf Gehalt und hat für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer einen steuerlichen Vorteil.

Betriebsrente

Die Betriebsrente ist der verzicht auf einen Teil des monatlichen Gehalts und wird später als zusätzliche Rente gezahlt. Der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber erhalten hieraus einen steuerlichen Vorteil.

Deutsche Rentenversicherung

In Deutschland unterscheidet man unter zwei Rentenversicherungen, die eine ist die gesetzliche Rentenversicherung die einerseits Pflicht ist und mit prozentualen Anteil von erzielten Einkommen abgeht, die andere ist die private Rentenversicherung die zusätzlich angelegt werden kann und einer staatlichen Förderung unterliegt. Ein Beispiel hierzu ist die Riester-Rente.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Ist eine zusätzliche Variante seine spätere Rente zu verbessern während hierbei die Chancen am Kapitalmarkt genutzt werden. Da dies mit Risiko behaftet ist gibt es hier keine staatliche Förderung. Das Kapital kann zum ende dann als monatlich zusätzliche „Rente“ oder Einmalzahlung ausgegeben werden. Erträge werden erst mit der Auszahlung steuerpflichtig.

Gesetzliche Rentenversicherung

Entsteht durch eine Zwangsteilnahme. Sie gilt zur Altersicherung und ist ein Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Alle die, die zuvor eingezahlt haben, haben nach Ihrem ausscheiden aus dem Berufsleben einen Anspruch auf Ihre eigene Rente.

Immobilienfond

Ein Immobilienfond dient dazu, dass selbst kleine Anleger mit wenig Geld in Immobilien investieren können. Man unterscheidet zwischen offene und geschlossene Immobilienfonds. Geschlossene Fonds hingegen lassen eine gewisse Einzahlung zu und werden geschlossen, man nutzt diese Art von Fonds oft bei Schiffen.

Inverse Hypothek

Man spricht hier auch von einer inversen Hypothek, an einem solchen Konzept wird derzeit noch gearbeitet. Die Idee ist folgendermaßen: Eigenheimbesitzer nehmen eine Hypothek auf, das Geld wird nicht auf einmal, sondern als monatliche „Rente“ ausgezahlt. Die inverse Hypothek wächst in dieser Zeit weiter an und wird lebenslang gezahlt. Stirbt der Hauseigentümer haben Erben die Möglichkeit die Immobilie nun zu verkaufen um die Hypothek zu tilgen. Sollte die Immobilie nicht verkauft werden kann die Hypothek auch mit Eigenkapital abgelöst werden. Derartige Konzepte stoßen auf großes Interesse und man vermutet 2008 die ersten Anbieter. Geschäftsbanken zeigen hieran noch wenig Interesse.

Investmentfond

Anleger bzw. Kapitalanleger geben Ihr Geld an eine so genannte Investmentgesellschaft. Diese nutzt das Geld und investiert in diverse Bereiche (Streuung). Durch die Streuung wird das Risiko minimiert. Das Fondsvermögen kann unendlich groß sein.

Kapitallebensversicherung

Nach ansparen der Kapitallebensversicherung unterscheidet diese sich zur Rentenversicherung sofern, das das Kapital nicht in Raten über einen Zeitraum, sondern einmalig in voller Höhe ausgezahlt wird. Ein Beispiel für eine Kapitallebensversicherung ist eine gemischte Lebensversicherung.

Klassische Lebensversicherung

Unter der klassischen Lebensversicherung versteht man eine Kapitallebensversicherung. Diese wird während der Lebensarbeitszeit angespart und mit Beginn der Rente ausbezahlt.

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist eine Personenversicherung und wird im allgemeinen als Summenversicherung abgeschlossen. Tritt der Versicherungsfall ein, wird der Betrag, ohne Rücksicht ob ein Schaden vorliegt, ausgezahlt. Weiterhin ist das feststellen eines Schadens bei Tod eines Menschen verboten.

Private Altersvorsorge

Maßnahmen die ein jeder selbst ergreift um seinen Lebensstandard nach dem ausscheiden aus dem Berufsleben. Somit kann  jeder seinen Lebensstandard selbst sichern.

Private Rente

Die Private Rente (Riester-Rente) wird durch den Staat gefördert. Während des Arbeitslebens wird eine monatliche Sparrate gezahlt. Zum Beginn der Rente wird sie von dem Versicherer neben der gesetzlichen Rente als private Versorgung ausgezahlt.

Rürup-Rente

Wird auch Basis-Rente genannt. Sie ist seit dem Jahr 2005 eine subventionierte und staatliche Altersvorsorge. Der Unterschied zu anderen Renten ist eine Verrentung der gesparten Beträge und keine Auszahlmöglichkeit in einer Summe.

Rentenlücke

Rentenlücke, auch Versorgungslücke genannt, ist die Differenz zwischen dem letzten erhaltenen Netto-Einkommen und der bei Renteneintritt erhaltenen gesetzlichen Altersvorsorge. Erläuterung an einem ganz simplen Beispiel: Letztes erhaltenes Nettoeinkommen: 1700,- Euro Die nun erhaltene Rente: 900,- Euro Rentenlücke: 800,- Euro Viele Finanzdienstleister bieten Sparmaßnahmen an um durch eine private Altersvorsorge die Rentenlücke auszugleichen.

Rentenreform

Rentenreform sind Änderungen in unserem Rentensystem. Die gesetzliche Rentenversicherung wird als stärkster Teil der Rente erhalten bleiben, dennoch wächst die Bedeutung an privater Vorsorge immer weiter. Ein Schritt zur privaten Rentenversicherung wurde mit der staatlich geförderten Riester-Rente eingeführt.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist die privat finanzierte Rente. Sie entsteht durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Es ist eine umgangssprachliche Bezeichnung. Es war Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der die Riester-Rente vorgeschlagen hat.

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient zum Beispiel dem Schutz von wirtschaftlich Abhängigen Angehörigen. Im Falle eines Todes des Versicherten geht die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten. Ein schönes Beispiel hierfür: Eine Kleinfamilie baut auf Kredit Ihr Eigenheim. Der Kredit wird nun von nach und nach abbezahlt, dies könnte der Familienvater mit seinem Einkommen sein. Im Falle eines Todes des Vaters wären die Darlehen nicht tragbar von der Familie und es käme zur Verschuldung sowie Zwangsversteigerung. Um dies abzusichern versichert der Familienvater sich um z.B. der Höhe der Darlehenssumme und bei Eintritt eines Versicherungsfalles wäre das Eigenheim durch die Risikolebensversicherung gerettet.

Witwenrente

Sie wird auch Hinterbliebenenrente genannt. Es sind Versicherungen die an die Berechtigten  von den versicherten Personen ausgezahlt werden.