Lebensversicherung als Altersvorsorge
Wenn es um die Altersvorsorge geht, haben Lebensversicherungen einen Vorteil gegenüber privaten Rentenversicherungen: Der Sparer hinterlässt seinen Hinterbliebenen die Todesfallleistung; bei der Rentenversicherung fällt das Ersparte an die Versicherungsgesellschaft. Damit sich jedoch eine Lebensversicherung für die Altersvorsorge lohnt, gibt es einiges zu beachten.
Die Kapitallebensversicherung verbindet Erlebens- und Todesfallleistung. Hier legt der Versicherte die garantierte Todesfallleistung fest und bestimmt, wer dann die Versicherungssumme erhält. Der Schutz tritt sofort in Kraft, völlig unabhängig davon, wie viel der Versicherungsnehmer bereits in die Police eingezahlt hat. Die Todesfallleistung kann jedoch mit der Zeit deutlich höher ausfallen, weil der Versicherer den Kunden an den Überschüssen beteiligt.
Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Vertragslaufzeit, zahlt der Versicherer ihm einmalig die Erlebensfallleistung aus. Sie besteht aus einer garantierten Versicherungssumme plus Überschussbeteiligung. Der Schutz gegen das Todesfallrisiko jedoch verringert die Ablaufleistung. Eine Lebensversicherung abzuschließen, lohnt sich in jüngeren Jahren, da dann der Abschlag niedriger ist. Dabei gilt: Je älter der Versicherungsnehmer ist, desto mehr zahlt er für den Todesrisikoschutz.
Bei der privaten Altersvorsorge kommt es darauf an, von den staatlichen Steuervorteilen zu profitieren. Da die gesetzliche Rente gerade die Grundversorgung der Rentner deckt, hat die Regierung Interesse daran, dass die Bürger zusätzlich privat vorsorgen, um Altersarmut zu verhindern, die die Sozialkasse zusätzlich strapazieren würde. Deshalb fördert sie altersvorsorgende Policen mit steuerlichen Vergünstigungen. Da sich Lebensversicherung neben der Altersvorsorge auch zur Kapitalanlage eignet, sind die Steuervorteile an bestimmte vertragliche Bedingungen geknüpft: Die Police muss mindestens eine Laufzeit von zwölf Jahren haben und nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Dann muss der Sparer seinen Kapitalertrag nur mit dem halben persönlichen Steuersatz versteuern, das entspricht einer Steuerlast von höchstens 22,5 Prozent. Erfüllt der Vertrag die staatlichen Vorgaben nicht, muss der Versicherte den Kapitalertrag voll versteuern. Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind gänzlich steuerfrei, soweit sie eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben und die Todesfallleistung mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme entspricht. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt hat.
Bei der Auswahl eines Vertrags und bei dem Versicherungsvergleich kommt es nicht nur darauf an, wie hoch die prognostizierte Ablaufleistung ist, sondern auch wie plausibel die Prognose ist. Da diese für viele Kunden den Ausschlag gibt, sich für oder gegen eine Police zu entscheiden, ist die Gefahr groß, dass der Versicherer sie „geschönt“ hat. Stiftung Warentest stellte in einem umfassenden Test fest, dass nur etwa ein Fünftel der Angebote mit plausiblen Beispielrechnungen arbeitet. Kunden sollten darauf achten, dass die garantierten gegenüber den prognostizierten Leistungen deutlich hervorgehoben werden. Denn die berechneten möglichen Gewinne auf den Kapitalmärkten sind nur provisorisch und nicht vorhersehbar. Ein guter Versicherer weißt den Kunden auf die Unsicherheiten des Kapitalmarkts hin.
Quelle: versicherungaktuell.com