- Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeiter und Angestellte
- Alle nicht erwerbstätigen Ehepartner von geförderten Ehepartnern
- Beamte, Richter und Soldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Kindererziehende während der Elternzeit
- Geringfügig Beschäftigte, die den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen
- Pflichtversicherte Selbstständige, wie Handwerker, Landwirte, Hebammen, Lehrer, Publizisten, Künstler und Hausgewerbetreibende
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten
- Bezieher von Kranken- oder Vorruhestandsgeld
- Behinderte in anerkannten Werkstätten
- Pflegepersonen
- Beschäftigte von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie geistlicher Genossenschaften und Diakonieen, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit wurden
>> Wie hoch ist die Förderung bei der Riester-Rente?