Wer kann die Riester-Rente beantragen?

  • Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeiter und Angestellte
  • Alle nicht erwerbstätigen Ehepartner von geförderten Ehepartnern
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Kindererziehende während der Elternzeit
  • Geringfügig Beschäftigte, die den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen
  • Pflichtversicherte Selbstständige, wie Handwerker, Landwirte, Hebammen, Lehrer, Publizisten, Künstler und Hausgewerbetreibende
  • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten
  • Bezieher von Kranken- oder Vorruhestandsgeld
  • Behinderte in anerkannten  Werkstätten
  • Pflegepersonen
  • Beschäftigte von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie geistlicher Genossenschaften und Diakonieen, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit wurden

>> Wie hoch ist die Förderung bei der Riester-Rente?