Riester-Rente und Steuern
Die Sparer haben einen geldwerten Steuervorteil, weil sie den Vorsorgeaufwand bis zum Förderhöchstbetrag von 2.100 € als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen können. Vom Finanzamt wird automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung gemacht: Es wird untersucht, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug günstiger sind. Sollte der Steuerfreibetrag günstiger sein, dann wird die über die Zulagen hinausgehende Steuerersparnis vom jeweiligen Finanzamt gut geschrieben. Vergleicht man die Riester Rente mit ungeförderten Vorsorgeformen, so muss bei diesen das Einkommen erst versteuert werden, um dann für den Vermögensaufbau Verwendung zu finden. Die Kapitalerträge in der Ansparzeit sind komplett steuerfrei, selbst wenn über die Förderungshöchstgrenze hinaus angespart wird. Versteuert werden muss die Riester Rente erst im Alter, dann aber zu 100%. Da aber das Einkommen im Alter meist niedriger ist als in der Erwerbsphase, fällt diese Steuerbelastung bei vielen niedriger aus.